19. 02. 2022

Friedhof in Schöning soll langfristig gesichert werden - Stadt und Kirche prüfen Nutzungsübertragung

Schöning. Nachdem der kirchliche Friedhof in Schöning jahrzehntelang ehrenamtlich durch Schöninger Kirchenvorstandsmitglieder verwaltet wurde, zeichnet sich eine Übergabe der Verwaltung in städtische Hände ab. Denn nach 20-jährigem Engagement gibt nun Herbert Nölkensmeier die ehrenamtliche Betreuung des Friedhofs ab.

Friedhof Schöning
Friedhof Schöning
Der Friedhof in Schöning soll als letzte Ruhestätte für die Verstorbenen aus dem Ort erhalten bleiben. Deshalb sprechen Kirche und Stadt Delbrück jetzt über eine mögliche Nutzungsübertragung
© Reinhard Sandbothe

So hat der zuständige Kirchenvorstand St. Joseph Westenholz unlängst beschlossen, Gespräche mit der Stadtverwaltung aufzunehmen, um einen Fortbestand des Friedhofes dauerhaft zu sichern. „Hintergrund ist, dass wir mit dem Ausscheiden von Herbert Nölkensmeier keine Nachfolge finden konnten“, erklärt Kirchenvorstand Hans-Theo Sasse. „Eine Verwaltung des Friedhofes durch die Kirchengemeinde können wir deshalb nicht weiter gewährleisten.“ Pfarrer Bernd Haase bedankte sich ausdrücklich bei den Schöningern. Sie haben sich in den letzten Jahrzehnten tatkräftig und verantwortungsvoll um die Beerdigungsstätte hinter der Kirche St. Meinolf gekümmert. „Gleichzeitig kann ich nachvollziehen, dass in der heutigen Zeit immer weniger Menschen bereit sind, sich neben Familie und Beruf auf ehrenamtliche verpflichtende Tätigkeiten einzulassen“, sagt Haase. Gemeinsam mit Nölkensmeier und dem Kirchenvorstand hofft er, dass die Stadt Delbrück in der Lage ist, hier einzuspringen.

Bürgermeister Werner Peitz hat in einem Vorgespräch zugesagt, dass die Stadt Delbrück, vorausgesetzt, es findet sich niemand, der den Friedhof betreuen möchte, einspringen wird. Die Stadt Delbrück möchte so in letzter Konsequenz gern helfen, dass auch weiterhin Beerdigungen im Stadtteil Schöning möglich sind. Damit verbunden ist jedoch auch, dass mit einer Übernahme der Betriebsträgerschaft die einheitliche Friedhofssatzung der Stadt Delbrück zur Anwendung kommen wird, die bereits heute uneingeschränkt und ohne Sonderregelungen auf allen städtischen Friedhöfen gilt. „Wenn es also der ausdrückliche Wunsch der Dorfgemeinschaft ist, wird sich die Stadt Delbrück dieser Verantwortung stellen. Ob die Stadt die Trägerschaft übernimmt, entscheidet dann letztendlich der Delbrücker Stadtrat, d.h. zur Vorbereitung dieser Entscheidung werden nun von der Stadtverwaltung in Abstimmung mit der Kirchengemeinde die relevanten Daten ermittelt und die notwendigen Formalitäten geklärt“, so Bürgermeister Peitz.

Text: Almut Thöring, wortart

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